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AG Energie

Die AG Energie der Klimafreunde Rhein-Berg setzt sich dafür ein, dass die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis endlich Klima­management­systeme erarbeiten, beschließen und umsetzen. Maßnahmen zur Energieeinsparung, mehr Energie­effizienz, für die Nutzung erneuer­barer Energien (EE) und Förderung klima­schonender Mobilität sollen zeitnah entwickelt, erprobt und in einem kontinuierlichen Verbesserungs­prozess optimiert werden.

Die Sektoren Energie­wirtschaft, Industrie und Verkehr sind in Deutschland verantwortlich für die meisten CO2-Emissionen. Die Bundes­regierung hat 2019 ein Klimaschutz­gesetz erlassen, das jährliche Minderungs­ziele für Treibhausgas­emissionen in den Sektoren 1. Energiewirtschaft, 2. Industrie, 3. Verkehr, 4. Gebäude, 5. Landwirtschaft sowie 6. Abfallwirtschaft und Sonstiges festlegt. Laut Klimaschutz­plan der Bundes­regierung ist zum Beispiel für die Energie­wirtschaft bis zum Jahr 2030 eine Senkung der Treibhausgas­emissionen um mindestens 61 bis 62 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 geplant. In diesem Zuge ist auch eine Erhöhung des erneuerbaren Energien-Anteils im Stromsektor auf 65 Prozent im Jahr 2030 vorgesehen. Bis zum Jahr 2050 soll die Energie­versorgung nahezu vollständig kohlenstofffrei sein.

Um diese Ziele zu erreichen, sind alle politischen Ebenen – Bund, Länder, Bezirke, Kreise und Kommunen – gefordert, Strategien und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz zu entwickeln. Die AG Energie der Klimafreunde Rhein-Berg erwartet daher von den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises einen zeitnahen, aktiven Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Klimaschutz­gesetzes, insbesondere die Senkung von Treibhausgas­emissionen durch 1. Ersatz von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energien, 2. Reduzierung des Energie­verbrauchs durch Verzicht, Einsparung und Steigerung der Energie­effizienz auf Seite der Verbraucher*innen sowie 3. Kompensation von CO2-Emissionen.

Geeignete Maßnahmen können zudem signifikant zur Entlastung des kommunalen Haushalts und privater Haushalte beitragen. Dezentrale Lösungen fördern außerdem die regionale Wert­schöpfung. Grundlage für die Erreichung der Ziele sind die Erarbeitung und Beschluss­fassung kommunaler Klimaschutz­konzepte und entsprechender Maßnahmen­pläne, die spezifisch, messbar und mit einem verbindlichen zeitlichen Rahmen unterlegt sind.

Die AG Energie stellt an die Erarbeitung der Klimaschutz­konzepte und Maßnahmen­pläne folgende Anforderungen und bietet hierfür Expertise an:

  • Beschlussfassung kommunaler Klimaschutz­konzepte und Maßnahmen­pläne, einschließlich eines Teil­konzepts Energie­management durch Stadt- und Gemeinderäte
  • Maßnahmen­pläne sollen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen sowie ihre Priorisierung beschreiben. Zudem müssen die Maßnahmen spezifisch, messbar und mit einer jeweils konkreten Zeitschiene unterlegt sein.
  • Klimaschutz erfordert das Engagement der gesamten Gesellschaft, daher soll die aktive Mitarbeit der Bevölkerung durch Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der kommunalen Klimaschutz­konzepte und Maßnahmen­pläne ermöglicht werden (z.B. im Rahmen von Workshops).
  • Einführung kommunaler Energie­management­systeme innerhalb von drei Jahren, um den Energieverbrauch und damit verbundene CO2-Emissionen zu minimieren. Siehe z.B. Stadt Ebersberg, unter www.ebersberg.de/de/energie-umwelt/energiemanagement.html
  • Aufstellung einer jährlichen Bilanz des kommunalen Energie­verbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen sowie Festlegung von messbaren Jahreszielen zur Minderung der CO2-Emissionen. Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen, um Transparenz zu schaffen.
  • Initiierung einer systematischen digitalen Daten­erfassung über den Energie­verbrauch der Kommunal­verwaltung, energetische Bewertung und Optimierung kommunaler Liegen­schaften, da hier sehr großes Einspar­potenzial vorhanden ist. Ziel: Energie­verbrauch dauerhaft minimieren und sparen. Die Verwaltung hat dabei Vorbild­funktion für die Bevölkerung (siehe dazu auch Klimaschutzgesetz NRW § 4, Absatz https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen).
  • Gründung von Arbeits­gemeinschaften (AGs) auf kommunaler Ebene, in der relevante Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivil­gesellschaft eingebunden werden. Die AGs erarbeiten die Details der Energie­management­systeme für ihre jeweiligen Kommunen und begleiten die Daten­analysen, Planung, Umsetzung sowie regelmäßigen Erfolgs­kontrollen. Mittel für die Einführung von Energie­management­systemen könnten z.B. im Rahmen der Nationalen Klimaschutz­initiative / Kommunal­richtlinie beantragt werden.
  • Durch Einführung von Energie­management­systemen, dadurch erzielte monetäre Einsparungen und die Ausweitung von bereits vorhandenen Beratungsan­geboten der Verbraucher­zentrale und des Rheinisch-Bergischen Kreises zu Förder­möglichkeiten (z.B. KFW, BAFA) sollen Wirtschaft und private Haushalte motiviert werden, Sanierungs­maßnahmen zur Energie­einsparung und Steigerung der Energie­effizienz von Immobilien vorzunehmen.
  • Förderung von erneuerbaren Energien und einer dezentralen Energie­versorgung, durch:
    1. Einrichtung eines Runden Tischs mit Vertreter*innen aus der Verwaltung, kommunalen Liegen­schaften (z.B. Schulen), Unternehmen, Vereinen, gemein­nützigen Einrichtungen und bürger­schaftlichen Initiativen mit dem Ziel, PV-Anlagen auf Dächern zu errichten sowie den Ausbau weiterer erneuerbarer Energien voranzubringen.
    2. Förderung von dezentraler Bürger­energie: Prüfung des Modells Energy Sharing auf Grundlage der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Dabei können Bürger*innen als Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities REC) Strom erzeugen und innerhalb einer Gemeinschaft teilen und nutzen. Siehe hierzu Impulspapier Energy Sharing unter www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/2020-03-06_EnergyBrainpool_Impulspapier-Energy-Sharing.pdf. Der Ansatz fördert nicht nur den Ausbau der erneuer­baren Energien, er stärkt auch die regionale Wert­schöpfung und Akzeptanz der Bürger*innen für erneuer­bare Energien, wie z.B. Windenergie, indem günstiger Strom aus den eigenen Anlagen bezogen werden kann.
    3. Regionale Vernetzung zum Thema erneuerbare Energien: z.B. mit der AG Erneuerbare Energien Bergisches Land (bislang vertreten Remscheid, Solingen, Wuppertal und Kreis Mettmann)
  • Überregionales Engagement: Beitritt zum Klima-Bündnis, einem Zusammen­schluss europäischer Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen. Aus der Region dabei sind z.B. Köln, Wuppertal, Solingen, der Kreis Mettmann, die Städte Erkrath, Monheim, Langenfeld, Lohmar.