Beitragsordnung des Vereins „Klimafreunde Rhein-Berg e.V.“
Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß Satzung im Voraus für das jeweilige Geschäftsjahr oder sofort nach Annahme der Mitgliedschaft fällig.
Er wird per SEPA-Lastschriftmandat zum 20. Januar (bzw. fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Bankarbeitstag) oder unmittelbar nach Annahme der Mitgliedschaft eingezogen.
Die Beitragssätze gelten jeweils für das Geschäftsjahr. Der Jahresbeitragssatz wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Die Jahresbeitragssätze sind wie folgt:
Erwachsene ab 18 Jahre 24 Euro p.a.
Familien 36 Euro p.a.
Erwachsene in Schule, Berufsausbildung, Studium und / oder freiwilligen Dienst 12 Euro p.a.(gegen Vorlage des entspr. Nachweises)
Juristische Personen Über die Höhe des Beitrags für Juristische Personen entscheidet der Vorstand. Der Beitrag soll dabei nicht unter 100 Euro liegen.
Kinder und Jugendliche beitragsfrei
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 25.08.2021 in Kraft.