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Klimafreunde Rhein-Berg unterstützen den Antrag der Umwelthilfe für Tempo 30 in Bergisch Gladbach

Stellungnahme der Klimafreunde Rhein-Berg zum Antrag der Umwelthilfe, der am 23.11.21 im Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität behandelt wird.

Die Umwelthilfe hat im Februar 2021 bei der Stadt Bergisch Gladbach (wie bei vielen anderen Kommunen auch) beantragt, Verkehrsflächen kurzfristig zu Fahrradspuren und Fußwegen umzuwidmen und zudem Tempo 30 im gesamten Nebenstraßennetz einzuführen. Begründet ist dies durch den stärkeren Umweltschutz und klimafreundliche Mobilität.

In Ihrer Stellungnahme zum Antrag der Umwelthilfe (Drucksache 0598/2021) behauptet die Stadt Bergisch Gladbach „Zwar gibt die Änderung der Straßenverkehrsordnung einen größeren Spielraum für die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. (…) ist laut StVO im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern möglich (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6). Dies ist in Bergisch Gladbach bereits erfolgt, sofern möglich. Zudem sind in Bergisch Gladbach abseits des Vorrangroutennetzes bereits seit Jahren großzügige Tempo-30-Zonen eingerichtet. Eine Ausweitung von Tempo 30 ist daher aktuell ohne eine Änderung der StVO nicht möglich.

Ob dieser Behauptung verschlägt es uns und vielen engagierten Bewohnern und Initiativen in Bergisch Gladbach die Sprache! In Bergisch Gladbach wurde in den letzten Jahren eben nicht großzügig Tempo 30 eingeführt, nicht einmal an allen schützenswerten Einrichtungen mit Straßenzugang, wie z. B. Schulen und Kitas. Beispiele hierfür sind u.a. das große Berufsschulzentrum auf beiden Straßenseiten der Bensberger Straße. Dort befindet sich auch der Kinderschutzbund mit einer Kindergartengruppe. Zudem gibt es an der Bensberger Straße nahe der Kreuzung Lerbacher Weg einen DRK Treffpunkt Kindertagespflege.

Weiterhin wurde auch nicht „großzügig“ in Nebenstraßen und Wohngebieten Tempo 30 eingerichtet. Beispiele hierfür sind die offenen Forderungen der Tempo 30 Initiativen in der Feldstraße, Stadtteil Heidkamp, oder der Tempo 30 Initiative im Stadtteil Sand.

Die Stadt Bergisch Gladbach nutzt leider keinesfalls die Spielräume, welche die StVO den Kommunen gibt und wir blicken staunend und neidisch auf unsere Nachbarstadt Köln, die z. B. Tempo 30 aus Lärmschutzgründen an der Bergisch Gladbacher Straße eingeführt hat.

Die Stadt hat entsprechend der StVO drei Möglichkeiten für eine Temporeduzierung:

  1. Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Nebenstraßennetz (Seitenstraßen, Wohnstraßen, zentrale Bereiche etc.). An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass abweichend von der Tempo 30-Zonen Regel Ampelanlagen oder Fußgängerüberwege nicht abgebaut werden müssen, wenn es dafür einen begründeten Bedarf gibt, wie z. B. bei Busverkehr in einer Tempo 30 Zone.
  2. Auf den übrigen innerörtlichen Straßen ist eine streckenbezogene Temporeduzierung bei Vorliegen einer besonderen Situation möglich, also in einem zu begründenden Ausnahmefall. Dazu muss eine erhöhte Gefahr für Menschen bestehen und nachgewiesen werden. Das kann eine Unfallgefahr sein, aber auch die Gesundheit der Anwohner*innen, z. B. bei Lärm, wie beim oben genannten Beispiel der Stadt Köln in der Bergisch Gladbacher Straße.
  3. Eine streckenbezogene Temporeduzierung vor bestimmten, schützenswerten Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern etc. Seit Dezember 2016 entfällt für den unmittelbaren Straßenabschnitt vor diesen Einrichtungen die Prüfung einer besonderen Situation. Auch eine Gefahrenlage muss nicht nachgewiesen werden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, – das sind entweder ein direkter Ausgang der Einrichtung zur betroffenen Straße oder das morgendliche Verkehrschaos im Umfeld durch Autos, Fußgänger, Radfahrer im Pulk, wie es vor vielen Schulen auftritt – ist Tempo 30 hier der Regelfall und Tempo 50 wird dort die Ausnahme. Abweichungen davon sind nur im Ausnahmefall zulässig und von der Fachbehörde zu begründen.

Ergänzend zu Punkt 3: Der Bundesrat hat eine Änderung der VwV-StVO im Juni 2021 beschlossen, die es ermöglicht, das Tempolimit fortzusetzen, wenn zwischen zwei Tempo-30-Abschnitten nicht mehr als 300 Meter liegen. Damit können die Behörden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes auf kurze Tempo-50-Teilstücke verzichten. Dieser Beschluss ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 08. November 21 in Kraft getreten.

Die Klimafreunde begrüßen es, dass die Stadt Bergisch Gladbach mit dem Mobilitätskonzept 2016 und der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplan V3 auch verkehrs- und lärmberuhigende Maßnahmen mit Tempo 30 eingeplant hat. Aber: weder das Mobilitätskonzept noch der Lärmaktionsplan decken alle vom Verkehr und Lärm geplagten Straßen in Bergisch Gladbach ab! Außerdem liegt die Umsetzung von vorhandenen Plänen seit Jahren brach.

Wir fordern die Stadt Bergisch Gladbach deshalb nachdrücklich auf, einen flächenhaften Verkehrsplan für Tempo 30 im ganzen Stadtgebiet vorzulegen, in dem sowohl das Vorfahrtstraßennetz als auch die Ausweisung von Tempo 30 dargelegt werden!

Weiterhin fordern wir, dass die Maßnahmen aus den unterschiedlichen Konzepten miteinander abgeglichen werden und geplante Maßnahmen endlich umgesetzt werden!
Übergeordnete und kostengünstige verkehrspolitische Maßnahmen wie die Einführung von Tempo 30 (mit Anpassung von Ampelphasen) müssen besonders schnell umgesetzt werden. Auch sollte die Stadt endlich die Spielräume für die Einführung von Tempo 30 nutzen, wie es bereits viele Kommunen und Städte vormachen.

Die Tempo 30-Vorteile liegen auf der Hand

  • mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
  • deutlich weniger Lärm
  • ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf
  • bessere Übersicht
  • höhere Lebensqualität
  • weniger Verwaltungsaufwand und geringere Kosten
  • wichtiger Baustein für die Einhaltung von Klimazielen und das Einsparen von CO2

Die Zeit der Konzepte und Absichtserklärungen ist vorbei. Es muss mit der Ratsmehrheit der Ampelkoalition nun endlich schnell, effizient und transparent gehandelt werden.