Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
AdobeStock – Olivier-Tuffé

Stellungnahme des Klimafreunde Rhein-Berg e.V. zum Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) in Bergisch Gladbach vom 14.08.2024

Im Zwischenbericht zur KWP wird eine konkrete Ist-Analyse geboten. Demnach erfolgt die Wärmeversorgung in Bergisch Gladbach zu 91% mit fossilen Energieträgern, davon entfallen auf Gas mehr als 75%. Das Ziel, bis 2045 treibhausgas-neutral (THG-neutral) zu sein, soll in vier Schritten erreicht werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden unterschiedliche Technologien aufgeführt, wobei eine Wasserstoff-basierte (H2) Wärmeversorgung im Bericht richtigerweise mehrfach ausgeschlossen wird.

Allerdings wird im Bericht (S. 14) synthetisches Methan als Energieträger genannt, der mit 24% am Endenergieverbrauch im Zieljahr 2045 aufgeführt wird (Zwischenbericht Grafik S.107).

Wo es doch auf S. 93 heißt: „Hervorzuheben ist, dass in 2045 der Strom für Wärmepumpen günstiger ist als grünes Methan. Dabei ist eine Wärmepumpe viel effizienter als ein Gaskessel, wodurch die bedarfsgebundenen Kosten (für Brennstoff/Strom) für die Wärmepumpe wesentlich niedriger sein werden (vgl. Abbildung 42, S. 94).“

„Bio-Methan“ als synthetisches Gas ist in der Herstellung aufwändig, ineffizient und teuer, der Begriff „Bio-Methan“ daher irreführend und eigentlich eine Mogelpackung:

Die Produktion von synthetischem Methan erfolgt in zwei Stufen: In einem ersten Schritt wird durch Elektrolyse Wasserstoff produziert. In einem zweiten Schritt, der so genannten Methanisierung, wird zum Wasserstoff Kohlendioxid (CO2) zugeführt und es entsteht synthetisches Erdgas (Methan).

Methan ist 28-mal klimaschädlicher als CO2 und gehört neben Lachgas (N2O) und Schwefelhexafluorid (SF6) zu den gefährlichsten, klimaschädlichen Gasen. Diese Gase haben eine Verweildauer in der Atmosphäre von mindestens 100 Jahren.

Im Gegensatz zum Elektronenszenario (KN-45-E) geht das Molekülszenario (KN 45-M) von 24% synthetischem Methan im reduzierten Gasverteilnetz im Zieljahr 2045 aus (vgl. Zwischenbericht S. 89-91). Diese Festlegung halten wir für äußerst problematisch, weil so eine echte Klimaneutralität nicht erreicht wird. Außerdem kann schon heute mit unkalkulierbar hohen Kosten (Netzentgelte, CO2-Bepreisung, EU-ETS 2) gerechnet werden. Die Endkunden werden in eine Kostenfalle geführt.

„Heizen mit Wasserstoff ist wie Duschen mit Champagner“ (Zitat Claudia Kemfert).

Auf S. 106 im Zwischenbericht heißt es: „Umweltwärme und synthetisches Methan werden zu ca. je einem Drittel die beiden wichtigsten Quellen für die Rest-Wärmebedarfsdeckung sein. Das verbleibende Drittel entfällt – neben einem sehr geringen Anteil von oberflächennaher Geothermie – auf Strom (15 %) und Wärmenetze (13 %) zu etwa gleichen Teilen.“

Diese Schlussfolgerung überzeugt uns nicht, stattdessen plädieren wir dafür, folgende alternative Maßnahmen (stärker) aufzugreifen:

  • Häuser (auch Altbauten) werden mit energetischer Sanierung niedertemperaturfähig (NT-ready).
  • das Potenzial von „kalten Nahwärmenetzen“ für Ein- und Mehrfamilienhaussiedlungen, gespeist z. B. durch Erdsonden. Erdsonden verursachen keinen „Flächenfrass“. Straßen, Parkplätze, Schulhöfe oder Sportplätze, unter denen sich Erdsonden befinden, können ganz normal betreten werden.
  • im Energieatlas NRW spielt oberflächennahe Geothermie eine deutlich größere Rolle
  • der Ausbau der Dachflächen-PV sollte, anders als im Zwischenbericht (S. 74)  genannt, erheblich beschleunigt werden, dadurch kann der Energieträger Strom deutlich über 17% (Zwischenbericht Grafik  S. 107) gebracht werden.
  • der Anteil der Umweltwärme aus Luft kann über 38% gehoben werden.
  • kalte Nahwärmenetze ermöglichen Verbrauchern die Nutzung von  Wasser-Wasser-Wärmepumpen (WWWP).
  • ebenso kann das Potenzial der Abwärme aus Flüssen/Bächen und Abwasser-Kanälen deutlich stärker gehoben werden.

Mit den o.g. Maßnahmen lässt sich das „Bio-Methan“ komplett substituieren und synthetisches Methan in Gas-Hybridlösungen sollte im Abschlussbericht ersetzt werden.

Wir verweisen ausdrücklich auf die Kurzbeschreibung unter Nr. 4 – Integration des Wärmeplans in die Bauleitplanung (Zwischenbericht S. 134). Dort heißt es: „Der Wärmeplan ist … die strategische Planungsgrundlage für eine kosteneffiziente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045…“ wobei „… Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, …, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.“

Im Zuge der geforderten Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung der KWP bitten wir darum, uns die im Portal eingegangenen Stellungnahmen, gerne in anonymisierter Form, zur Verfügung zu stellen. Die derzeitige Einbeziehung der Bevölkerung durch Stakeholder-Workshops und Informationen entspricht noch nicht den Leitlinien der KWP. Wir hoffen, dass die drei angekündigten kommunikativen Maßnahmen (vgl. Zwischenbericht S. 127-133) ab 2025 umgesetzt werden.

Diese Stellungnahme sollte in die Beratungen der städtischen Ausschüsse zur Wärmeplanung (KWP), bei der BET und BELKAW einfließen. Bei der Verabschiedung im Hauptausschuss des Rates sollten diese Hinweise berücksichtigt und als Arbeitsauftrag für die Erstellung des Abschlussberichtes an die BET und BELKAW formuliert werden.