Heizungsanlage Buchenallee
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kreutz,
Sehr geehrter Herr Stadtkämmerer Eggert,
Sehr geehrte Frau Meuthen,
für die defekte Heizungsanlage in der städtischen Unterkunft Buchenallee 20 wurde als Ersatz eine Gas-Brennwertheizung beschlossen. Grundlage der Entscheidung war eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung.
Der Klimafreunde Rhein-Berg e.V. hat in einer Ihnen sicherlich bekannten und veröffentlichten Stellungnahme diese Entscheidung fachlich begründet kritisiert und stattdessen den Einbau einer Wärmepumpe empfohlen. Die darin vorgebrachten Argumente haben im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften jedoch leider keine Berücksichtigung gefunden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verwaltung ihre Empfehlung mit technischen und wirtschaftlichen Erwägungen begründet hat. Einige der im Ausschuss vorgetragenen Argumente erscheinen jedoch erklärungsbedürftig und werfen Fragen auf, deren Beantwortung für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage von Bedeutung ist. Wir bitten Sie als Entscheidungsträger daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Fragen zur Entscheidung für eine Gasheizung
- Wärmepumpe und Einrohrsystem
Auf welcher fachlichen Grundlage kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Wärmepumpe in dem betreffenden Gebäude aufgrund des vorhandenen Einrohrsystems nicht geeignet oder ausgeschlossen ist? Liegt hierzu eine schriftliche Stellungnahme eines unabhängigen Fachplanungsbüros oder eines TGA-Fachingenieurs vor? Ist der Verwaltung bekannt, dass Wärmepumpen inzwischen in zahlreichen Bestandsgebäuden mit Einrohrheizsystemen erfolgreich betrieben werden? Welche konkreten technischen Unterschiede sieht die Verwaltung im vorliegenden Gebäude? - Vorlauftemperatur von 90 °C
Wie begründet die Verwaltung die Aussage, dass für das Gebäude eine Vorlauftemperatur von 90 °C erforderlich sei? Liegen hierzu Heizlastberechnungen oder Messprotokolle vor, die diese hohe Vorlauftemperatur belegen? Wurde geprüft, ob die hohe Vorlauftemperatur auf einen mangelhaften hydraulischen Abgleich, überalterte Heizflächen oder Defizite an der Gebäudehülle zurückzuführen ist? Welche Auswirkungen hätte eine dauerhaft erforderliche Vorlauftemperatur von 90 °C auf die Betriebskosten – unabhängig davon, ob eine Gasheizung oder eine Wärmepumpe eingesetzt wird?
Insbesondere ist zu erläutern, wie die Verwaltung die langfristigen Kosten einer Gasheizung angesichts zu erwartender steigender Erdgaspreise und der CO₂-Bepreisung bewertet, da hohe Vorlauftemperaturen zwangsläufig mit einem hohen Energieverbrauch und entsprechend hohen Betriebskosten einhergehen. - Maßnahmen zur Senkung der Vorlauftemperatur
Welche Maßnahmen wurden geprüft oder sind vorgesehen, um die notwendige Vorlauftemperatur zu reduzieren? Wurden beispielsweise ein hydraulischer Abgleich, der Austausch einzelner Heizkörper, Verbesserungen an der Regelungstechnik oder energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle untersucht? Falls diese Maßnahmen nicht geprüft wurden: Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet? - Wirtschaftlichkeitsvergleich
Kann der Fachbereich 8 den vollständigen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Gasheizung und Wärmepumpe dem Ausschuss zur Verfügung stellen? Falls ein solcher Vergleich bislang nicht erstellt wurde: Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, die Gasheizung als wirtschaftlichste Lösung zu bezeichnen? Welche Annahmen wurden bei der Berechnung der zukünftigen Energiekosten getroffen? Wurden dabei insbesondere berücksichtigt: die zu erwartenden Preissteigerungen für Erdgas, die schrittweise steigenden CO₂-Kosten, steigende Gaspreise (Stichwort Biotreppe), steigende Netzentgelte, Wartungs- und Instandhaltungskosten über die gesamte Nutzungsdauer? - Entscheidungsgrundlage
Warum wurde dem Ausschuss vor der Beschlussfassung kein nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den verschiedenen Heizsystemen vorgelegt? Hält die Verwaltung es für eine ausreichende Entscheidungsgrundlage, über eine Investition mit jahrzehntelangen finanziellen Auswirkungen zu entscheiden, ohne eine belastbare Vergleichsrechnung vorzulegen? Ist die Verwaltung bereit, die Entscheidung nach Vorlage einer vollständigen technischen und wirtschaftlichen Bewertung nochmals überprüfen zu lassen? - Vorbildfunktion der Stadtverwaltung
Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung künftig ihrer Vorbildfunktion beim Klimaschutz nachzukommen, wenn sie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Investitionen in klimafreundliche Heiztechnologien und Energieeffizienz ermutigt, gleichzeitig aber bei eigenen Gebäuden auf eine neue fossile Heizungsanlage setzt?
Wurde die Beschlussvorlage zwischen den zuständigen Dezernaten – insbesondere den Dezernaten I und III – hinsichtlich ihrer klimapolitischen, wirtschaftlichen und strategischen Auswirkungen abgestimmt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? - Künftige Heizungsstrategie der Stadt
Bestehen seitens der Stadtverwaltung weitere Planungen, in städtischen Gebäuden fossile Heizungsanlagen – insbesondere Gasheizungen – neu einzubauen oder bestehende fossile Anlagen zu ersetzen?
Falls ja: Nach welchen Kriterien wird künftig zwischen fossilen und erneuerbaren Heizsystemen entschieden, und wie wird dabei den kommunalen Klimaschutzzielen sowie den langfristigen Kosten- und Preisentwicklungen Rechnung getragen?
Diese Anfrage stellen wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit. Wir beabsichtigen daher, sowohl diese Anfrage als auch Ihre Antwort zu veröffentlichen und den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertretenen demokratischen Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung bis zum 28.07.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Neumann
Mitglied im Vorstand des Klimafreunde Rhein-Berg e.V.