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Beitragsordnung des Vereins „Klimafreunde Rhein-Berg e.V.“

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß Satzung im Voraus für das jeweilige Geschäftsjahr oder sofort nach Annahme der Mitgliedschaft fällig.
  2. Er wird per SEPA-Lastschriftmandat zum 20. Januar (bzw. fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Bankarbeitstag) oder unmittelbar nach Annahme der Mitgliedschaft eingezogen.
  3. Die Beitragssätze gelten jeweils für das Geschäftsjahr. Der Jahresbeitragssatz wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
  4. Die Jahresbeitragssätze sind wie folgt:

    Erwachsene ab 18 Jahre
    24 Euro p.a.

    Familien
    36 Euro p.a.

    Erwachsene in Schule, Berufsausbildung, Studium und / oder freiwilligen Dienst
    12 Euro p.a.(gegen Vorlage des entspr. Nachweises)

    Juristische Personen
    Über die Höhe des Beitrags für Juristische Personen entscheidet der Vorstand. Der Beitrag soll dabei nicht unter 100 Euro liegen.

    Kinder und Jugendliche
    beitragsfrei

    Ehrenmitglieder
    beitragsfrei

    Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.

Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 25.08.2021 in Kraft.